Verhaltensregel prä- und post OP

Zur Vermeidung von Wundheilsstörungen und anderen Komplikationen beachten Sie zu Ihrem eigenen Nutzen bitte die folgenden VERHALTENSREGELN

nach operativen Eingriffen im Mund und Kieferbereich

1. Nach einer örtlichen Betäubung und auch durch die Belastung des chirurgischen Eingriffes kann ihre Reaktionsfähigkeit – insbesondere auch bei aktiver Teilnahme am Straßenverkehr – für mehrere Stunden herabgesetzt sein. Sie sollten sich daher am besten nach Hause fahren lassen. Bis zum Abklingen der Betäubung wegen der Verletzungsgefahr bitte nichts essen oder heißes trinken.

2. Sollte wider Erwarten eine Nachblutung auftreten, beißen Sie bitte für eine halbe Stunde auf ein zusammengerolltes sauberes, angefeuchtetes Stofftaschentuch.

3. Zur Vermeidung einer Schwellung nach dem Eingriff sind häufigere feucht – kalte Umschläge bis zur Folgenacht sehr hilfreich. Verwenden Sie jedoch bitte keine Eispackungen in unmittelbarem Hautkontakt. Wenn Sie sich zu Hause ausruhen möchten, legen Sie sich bitte ein dickes Kissen unter den Kopf und vermeiden eine Flachlage.

4. Nach Abklingen der Betäubung sollten Sie für die nächsten Tage weiche, nicht zu heiße Kost zu sich nehmen und auf belagbildende Milchprodukte verzichten. Schonen Sie beim Kauen möglichst die behandelte Seite.

5. Verzichten Sie nach der OP für mindestens 1 Woche auf das Rauchen. Hierdurch verringern Sie die Gefahr einer Nachblutung und tragen zu einer besseren Wundheilung bei.

6. In den nächsten 24 Stunden sollten Sie weder Alkohol noch Bohnenkaffee, Cola oder schwarzen Tee trinken.  In den ersten postoperativen Tagen sollte kein Saunabesuch erfolgen.

7. Sollte die Mundöffnung nach der Behandlung leicht eingeschränkt sein, darf Sie dieses nicht beunruhigen. Bemerken Sie jedoch eine starke Kieferklemme, anhaltende Gefühlsstörungen und/ oder stärker werdende Schmerzen, kommen Sie bitte sofort zu uns.

8. In der ersten Woche nach dem Eingriff sollten Sie körperliche Anstrengungen vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund der Schwere des Eingriffes eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Beachten Sie bitte die Daten dieser Bescheinigung: eine Gesundschreibung wird nicht benötigt.

9. Putzen Sie regelmäßig (3x täglich) Ihre Zähne und auch evtl. vorhandene Prothesen. Nehmen Sie dabei jedoch den Operationsbereich aus und vermeiden heftiges Spülen. Die Benutzung von elektrischen Zahnbürsten außerhalb des Operationsbereiches ist möglich, die Anwendung von Mundduschen setzen Sie bis zur weitgehend abgeschlossenen Abheilung besser aus.

10. Wenn Ihnen Medikamente verordnet wurden, halten Sie sich bitte exakt an die Einnahmevorschriften. Insbesondere bei Schmerztabletten ist auf die Höchstdosis zu achten! Nehmen Sie keine zusätzlichen Medikamente nach eigenem Ermessen!

10. Bei ungestörtem Heilungsverlauf ist der nächste Termin zur Kontrolluntersuchung entweder ein Tag oder in einer Woche nach dem operativem Eingriff vorgesehen.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

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